Übernachten in der Natur in Saint-Martin (VS)
Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6087
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Die Gemeindebehörde kann Plätze bestimmen, auf denen Campieren und Caravaning erlaubt sind. Ausserhalb dieser Plätze sind beide verboten.
Für die bezeichneten Plätze schreibt die Behörde sanitäre Bedingungen, eine Höchstzahl an Plätzen und eine interne Ordnung vor. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement de police, Article 26 Camping · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Saint-Martin (VS)
Wo stattdessen übernachten?
In Saint-Martin (VS) ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping d'Evolèneca. 5,5 km
- Camping Alp Safarica. 8,3 km
- Camping Valcentreca. 10 km
- Camping du Pontca. 11 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Salgesch · Zelt bedingtca. 20 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.