Übernachten in der Natur in Ottenbach
Kanton Zürich · Gemeinde-Nr. 11
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren in Zelt oder Wohnwagen und auch das blosse Nächtigen im Freien brauchen auf öffentlichem Grund eine Bewilligung der Gemeinde, sobald man ausserhalb besonders bezeichneter oder eingerichteter Plätze übernachtet.
Das Reglement nennt das Nächtigen im Freien ausdrücklich — ein einzelnes Biwak ohne Zelt ist also mitgemeint. Für regelmässiges Campieren erlässt der Gemeinderat ergänzende Vorschriften. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Polizeiverordnung 2015, Art. 13 Campieren und Nächtigen im Freien · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Ottenbach
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Reussbrückeca. 1,3 km
- Campingplatz Türlerseeca. 7,5 km
- Campingplatz Bleicheca. 10 km
- Geissauca. 10 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Aeugst am Albis · Zelt bedingtca. 5,8 km
- Geltwil · Zelt bedingtca. 7,1 km
- Uitikon · Zelt bedingtca. 10 km
- Bettwil · Zelt bedingtca. 10 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.