Übernachten in der Natur in Altikon
Kanton Zürich · Gemeinde-Nr. 211
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Zelten und Campieren auf öffentlichem Grund sind bewilligungspflichtig.
Der Artikel trifft keine Aussage zu privatem Grund oder offenem Feuer.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Kommunale Rechtssammlung Altikon, Art. 42 Zelten und Campieren · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Altikon
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Campingplatz Gütighausenca. 3,8 km
- Pfadiheim Adlikonca. 6,6 km
- Campingplatz am Schützenweiherca. 7,9 km
- Rässenwiesca. 7,9 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Truttikon · Zelt bedingtca. 7,8 km
- Dorf · Zelt bedingtca. 10 km
- Trüllikon · Zelt bedingtca. 11 km
- Schlatt (ZH) · Zelt bedingtca. 12 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.