Übernachten in der Natur in Schlatt (ZH)
Kanton Zürich · Gemeinde-Nr. 226
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren und das Aufstellen von Wohnwagen und Ähnlichem sind auf öffentlichem Grund und in Waldungen ohne Bewilligung des Polizeivorstands verboten.
Auf privatem Grund braucht es die Bewilligung der Grundeigentümerschaft. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Polizeiverordnung Schlatt (ZH), Art. 48 Camping · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Schlatt (ZH)
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Campingplatz Wildbergca. 4,2 km
- Lagerplatz Bichelseeca. 6,0 km
- Naturistengelände "die neue Zeit"ca. 7,5 km
- Camping Salandca. 9,3 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Turbenthal · Zelt bedingtca. 5,7 km
- Altikon · Zelt bedingtca. 12 km
- Bassersdorf · Zelt bedingtca. 15 km
- Dorf · Zelt bedingtca. 17 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.