Übernachten in der Natur in Dielsdorf
Kanton Zürich · Gemeinde-Nr. 86
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren sowie das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen sind auf öffentlichem Grund und im Wald verboten. In begründeten Einzelfällen kann der Gemeinderat Ausnahmen bewilligen.
Der Wald ist ausdrücklich eingeschlossen. Auf privatem Grund braucht es die ausdrückliche Bewilligung der Eigentümerschaft. Eine Ausnahmebewilligung kann von einem Kostenvorschuss abhängig gemacht werden.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Polizeiverordnung Politische Gemeinde Dielsdorf, Art. 19 Campieren und Aufstellen von Wohnwagen, Fahrende · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Dielsdorf
Wo stattdessen übernachten?
In Dielsdorf ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Wildenau Campingca. 14 km
- Camping Sulzca. 15 km
- TCS Flaach am rheinca. 15 km
- Campingplatz Bleicheca. 16 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Regensberg · Zelt bedingtca. 1,6 km
- Würenlos · Zelt bedingtca. 6,8 km
- Hochfelden · Zelt bedingtca. 7,2 km
- Bachenbülach · Zelt bedingtca. 8,2 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.