Übernachten in der Natur in Turbenthal
Kanton Zürich · Gemeinde-Nr. 228
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen und Ähnlichem auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig.
Nicht in Turbenthal wohnhafte Personen brauchen zum Zelten und Campieren auf privatem Grund sowohl die Bewilligung des Gemeinderates als auch die Zustimmung der Grundeigentümerschaft. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Kommunale Rechtssammlung Turbenthal, Art. 25 Zelten und Campieren · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Turbenthal
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Naturistengelände "die neue Zeit"ca. 1,8 km
- Lagerplatz Bichelseeca. 2,2 km
- Campingplatz Wildbergca. 3,9 km
- Campingplatz Waldruhca. 4,9 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Schlatt (ZH) · Zelt bedingtca. 5,7 km
- Altikon · Zelt bedingtca. 17 km
- Bassersdorf · Zelt bedingtca. 19 km
- Grüningen · Zelt bedingtca. 20 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.