Übernachten in der Natur in Maur
Kanton Zürich · Gemeinde-Nr. 195
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren mit Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil oder Fahrnisbaute ist auf öffentlichem Grund ausserhalb besonders bezeichneter Campingplätze verboten.
Auf privatem Grund muss die Nutzung durch Campieren baurechtlich zulässig sein. Das zuständige Ressort kann Ausnahmen bewilligen. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Kommunale Rechtssammlung Maur, Art. 18 Campieren · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Maur
Wo stattdessen übernachten?
In Maur ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Rausenbachca. 1,4 km
- Naturfreunde Zeltplatzca. 1,7 km
- Maurholzca. 1,8 km
- Fischer's Fritz Campingca. 8,5 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Erlenbach (ZH) · Zelt bedingtca. 5,1 km
- Oetwil am See · Zelt bedingtca. 8,9 km
- Oberrieden · Zelt bedingtca. 9,6 km
- Grüningen · Zelt bedingtca. 11 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.