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Übernachten in der Natur in Oetwil am See

Kanton Zürich · Gemeinde-Nr. 157

Verboten
Was hier gilt
Zeltbedingt
Biwakungeklärt
Auto / Camperbedingt
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren mit Zelten, Wohnwagen und Ähnlichem sowie das Nächtigen im Freien auf öffentlichem Grund brauchen ausserhalb besonders bezeichneter oder eingerichteter Plätze eine Bewilligung des Ressorts Sicherheit.

Das Reglement nennt das Nächtigen im Freien ausdrücklich. Es trifft in diesem Artikel keine Aussage zu privatem Grund oder offenem Feuer.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Kommunale Rechtssammlung Oetwil am See, Art. 15 Campieren und Nächtigen im Freien · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Oetwil am See

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Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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