Übernachten in der Natur in Oetwil am See
Kanton Zürich · Gemeinde-Nr. 157
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren mit Zelten, Wohnwagen und Ähnlichem sowie das Nächtigen im Freien auf öffentlichem Grund brauchen ausserhalb besonders bezeichneter oder eingerichteter Plätze eine Bewilligung des Ressorts Sicherheit.
Das Reglement nennt das Nächtigen im Freien ausdrücklich. Es trifft in diesem Artikel keine Aussage zu privatem Grund oder offenem Feuer.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Kommunale Rechtssammlung Oetwil am See, Art. 15 Campieren und Nächtigen im Freien · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Oetwil am See
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Haslenca. 4,1 km
- Camping am Lützelseeca. 4,2 km
- Camping Insel Lützelauca. 7,9 km
- Rausenbachca. 8,9 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Grüningen · Zelt bedingtca. 2,7 km
- Erlenbach (ZH) · Zelt bedingtca. 9,4 km
- Oberrieden · Zelt bedingtca. 11 km
- Aeugst am Albis · Zelt bedingtca. 18 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.