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Übernachten in der Natur in Oetwil an der Limmat

Kanton Zürich · Gemeinde-Nr. 246

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren sowie das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Ähnlichem sind auf öffentlichem, öffentlich zugänglichem Grund und in Waldungen verboten.

Der Gemeinderat kann im Einzelfall Ausnahmen bewilligen. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Kommunale Rechtssammlung Oetwil an der Limmat, Art. 25 Campieren und Aufstellen von Wohnwagen · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Oetwil an der Limmat

Wo stattdessen übernachten?

In Oetwil an der Limmat ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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