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Übernachten in der Natur in Maschwanden

Kanton Zürich · Gemeinde-Nr. 8

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren sowie das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen sind auf öffentlichem Grund und im Wald verboten. In begründeten Einzelfällen kann der Gemeinderat Ausnahmen bewilligen.

Der Wald ist ausdrücklich eingeschlossen. Auf privatem Grund braucht es die ausdrückliche Bewilligung der Eigentümerschaft. Eine Ausnahmebewilligung kann von einem Kostenvorschuss abhängig gemacht werden.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Polizeiverordnung, Art. 13 Campieren und Nächtigen im Freien · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Maschwanden

Wo stattdessen übernachten?

In Maschwanden ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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