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Übernachten in der Natur in Vex

Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6089

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Jede Form von Campieren und Caravaning ist auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten — nicht nur auf öffentlichem Grund. Die Gemeinde verweist auf Art. 54 ihres Polizeireglements.

Die Auskunft nennt keine Ausnahme. Zum Biwakieren ohne Zelt und zum offenen Feuer trifft sie keine Aussage.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Schriftliche Auskunft der Gemeindeverwaltung Vex, 08.09.2026 (Art. 54 Polizeireglement) · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Vex

Wo stattdessen übernachten?

In Vex ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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